Einzelhandel (Stand 06.09.2021)

Sie können die Innenstadt, sowie das Brückencenter ohne Einschränkungen besuchen.

In der Innengastronomie, Nagelstudios, Frisöre, dem Solarium und dem Fitnessstudio gilt die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft).


In geschlossenen Räumen müssen Besucher ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen!

 

 

WANN BENÖTIGE ICH KEINEN TEST?

 

– Beim Einkaufen in den Geschäften
– In der Außengastronomie und bei To-Go-Gastronomie
– Beim Besuch der Innenstadt oder des Brückencenters
– Grundsätzlich: Als Genesener oder vollständig Geimpfter mit entsprechendem Nachweis

 

WANN BENÖTIGE ICH EINEN TESTNACHWEIS?

– Personen, die keinen Nachweis über eine vollständige Impfung & Genesung vorweisen können bei Besuch der Innengastronomie (mit Sitzplatz), körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisör) sowie beim Besuch des Fitnessstudios oder Solariums.

Hier können Sie sich testen lassen:

EcoCare https://ansbach.ecocare.center

Apotheken-Schnelltest https://www.corona-schnelltest-ansbach.de

Schnelltestzentrum Brückencenter bei TC Buckenmaier Frauenreich https://testkalender.de/bruecken-center-ansbach

 

 

FOLGENDE PERSONENGRUPPEN SIND VON DER TESTPFLICHT AUSGENOMMEN:

  •  asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (diese müssen lediglich ihren Schülerausweis bzw. Schülerticket vorlegen)

 

Bitte beachten Sie die Abstandsregelungen sowie die medizinische Masken-Maskenpflicht.

 

 

 

 

 

 

Quelle: Brückencenter und Stadt Ansbach 06.09.2021