Einzelhandel (Stand 06.09.2021)
Sie können die Innenstadt, sowie das Brückencenter ohne Einschränkungen besuchen.
In der Innengastronomie, Nagelstudios, Frisöre, dem Solarium und dem Fitnessstudio gilt die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft).
In geschlossenen Räumen müssen Besucher ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen!
WANN BENÖTIGE ICH KEINEN TEST?
– Beim Einkaufen in den Geschäften
– In der Außengastronomie und bei To-Go-Gastronomie
– Beim Besuch der Innenstadt oder des Brückencenters
– Grundsätzlich: Als Genesener oder vollständig Geimpfter mit entsprechendem Nachweis
WANN BENÖTIGE ICH EINEN TESTNACHWEIS?
– Personen, die keinen Nachweis über eine vollständige Impfung & Genesung vorweisen können bei Besuch der Innengastronomie (mit Sitzplatz), körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisör) sowie beim Besuch des Fitnessstudios oder Solariums.
Hier können Sie sich testen lassen:
EcoCare https://ansbach.ecocare.center
Apotheken-Schnelltest https://www.corona-schnelltest-ansbach.de
Schnelltestzentrum Brückencenter bei TC Buckenmaier Frauenreich https://testkalender.de/bruecken-center-ansbach
FOLGENDE PERSONENGRUPPEN SIND VON DER TESTPFLICHT AUSGENOMMEN:
- asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (diese müssen lediglich ihren Schülerausweis bzw. Schülerticket vorlegen)
Bitte beachten Sie die Abstandsregelungen sowie die medizinische Masken-Maskenpflicht.
Quelle: Brückencenter und Stadt Ansbach 06.09.2021