Einzelhandel (Stand 02.05.2021)
Click&Collect
Die Abholung vorbestellter Ware (online oder telefonisch) ist über Click&Collect in den geschlossenen Ladengeschäften möglich (hier bitte bei den jeweiligen Geschäften direkt informieren: Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite bei den Unterseiten zu den Läden selbst).
Hierbei gilt:
• FFP2-Maskenpflicht für Kundschaft und Begleitpersonen
• Maskenpflicht für Personal
• Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
• Vermeiden von Menschenansammlungen (beispielsweise durch gestaffelte Zeitfenster)
• Abholung nur außerhalb des Geschäfts oder an Abholschalter
• Verkaufsräume selbst bleiben für die Kundschaft geschlossen
Inzidenzunabhängige Ladengeschäfte
Diese Geschäfte dürfen weiterhin „normal“ öffnen:
• Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Lieferdienste
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Babyfachmärkte
• Optiker
• Hörgeräteakustiker
• Tankstellen
• Kfz-Werkstätten
• Fahrradwerkstätten
• Banken und Sparkassen
• Versicherungsbüros
• Pfandleihhäuser
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Reinigungen und Waschsalons
• Verkauf von Presseartikeln
• Buchhandlungen
• Blumenfachfachgeschäfte & Gartenmärkte
• Tierbedarf und Futtermitteln
• Großhandel
Inzidenzabhängige Ladengeschäfte
Je nach aktuellem Inzidenzwert, den sie für Stadt (https://www.ansbach.de/B%C3%BCrger/Sicherheit-Ordnung/Informationen-zum-Coronavirus/ ) und Landkreis Ansbach (https://www.landkreis-ansbach.de/Corona) tagesaktuell auf diesen Seiten abrufen können, gelten unterschiedliche Regelungen für die Öffnung der Ladengeschäfte.
Hierbei gilt allgemein:
„Wenn der maßgebliche Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz (unter 50, zwischen 50-100 oder über 100) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden, treten die Regelungen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft oder außer Kraft. Die Kreisverwaltungsbehörde hat dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen.“
7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen über 150:
„Mit der Bundes-Notbremse gilt ab sofort: Bei einer Inzidenz ab 150 ist nur noch die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) erlaubt.“
• Regelungen siehe oben Punkt Click&Collect
7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 150:
• Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig
• Voraussetzung: Vorlage eines negativen Ergebnisses
höchstens 24 Stunden vor dem Termin vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests unter Aufsicht vor Ort oder
höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 Achtung: Der vor Ort unter Aufsicht genommene Selbsttest berechtigt lediglich zum Betreten des einen Ladengeschäfts, da kein Testnachweis erstellt werden kann
• Für vollständig geimpfte Personen gelten in Bayern die gleichen Regeln wie für negativ getestete Personen
• Ausnahmen für vulnerable Gruppen möglich
• Kinder bis zum 6. Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen
7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100:
• Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig
7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50:
• Einzelhandel darf unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte öffnen
• Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht
• 1 Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche
• zusätzlich 1 Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche